Frau arbeitet im Homeoffice

Neue EU-Regeln für die Arbeit über Apps: Was sich ab Dezember 2026 für Freelancerinnen ändert

Ab dem 2. Dezember 2026 stärken neue Vorschriften der Europäischen Union die Rechte von Menschen, die über Apps und Online-Dienste bezahlte Aufträge finden und ausführen. Besonders wichtig könnten diese Änderungen für Frauen sein, die selbstständig als Grafikdesignerinnen, Übersetzerinnen, virtuelle Assistentinnen, Reinigungskräfte, Kurierfahrerinnen oder in anderen Berufen arbeiten. Mit der Richtlinie (EU) 2024/2831 erhalten Beschäftigte einen besseren Schutz vor ungerechtfertigten automatisierten Entscheidungen. Gleichzeitig wird es für Personen, die fälschlicherweise als Selbstständige eingestuft werden, einfacher, Arbeitnehmerrechte geltend zu machen. Allerdings werden durch die neuen Vorschriften nicht automatisch alle Freelancerinnen zu Angestellten. Entscheidend sind die tatsächliche Organisation der Arbeit, das Ausmaß der Kontrolle durch den jeweiligen Dienst und die nationalen Gesetze, mit denen die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie umsetzen.

Was die neuen EU-Regeln für Freelancerinnen bedeuten, die über Apps arbeiten

Die EU-Richtlinie über Plattformarbeit, offiziell als Richtlinie (EU) 2024/2831 bezeichnet, trat am 1. Dezember 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die erforderlichen nationalen Rechtsvorschriften bis zum 2. Dezember 2026 verabschieden. Ziel ist es, Situationen zu regeln, in denen Menschen zwar als unabhängige Auftragnehmer gelten, tatsächlich aber unter Bedingungen arbeiten, die einem regulären Beschäftigungsverhältnis ähneln. Darüber hinaus führt die Richtlinie Schutzmaßnahmen für Personen ein, deren Aufträge, Einkommen oder Zugang zu Beschäftigung durch automatisierte Systeme beeinflusst werden. Die Vorschriften gelten für entsprechende digitale Arbeitsdienste, die innerhalb der EU ausgeführte Tätigkeiten organisieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen seinen Sitz innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union hat.

Die neuen Bestimmungen betreffen nicht nur Essenslieferdienste und die Personenbeförderung. Auch Online-Aufträge in Bereichen wie Übersetzung, Grafikdesign, Büroassistenz, Haushaltsdienstleistungen und anderen bezahlten Tätigkeiten können darunterfallen. Entscheidend ist, ob ein Dienst die Arbeit aktiv organisiert und dafür automatisierte Überwachungs- oder Entscheidungssysteme einsetzt. Eine Website, die lediglich Stellenanzeigen veröffentlicht, Fachkräften die Präsentation ihres Portfolios ermöglicht oder den Kontakt zwischen Kunden und Dienstleistern herstellt, fällt nicht zwangsläufig unter die Richtlinie. Ebenso ist eine Freelancerin, die einen Kunden online findet und anschließend sämtliche Vertragsbedingungen und Arbeitsabläufe selbstständig vereinbart, nicht allein deshalb erfasst, weil der erste Kontakt über eine Website zustande kam.

Für Frauen, die digitale Aufträge nutzen, um ihre Erwerbstätigkeit mit Kinderbetreuung, der Pflege von Angehörigen oder anderen Verpflichtungen zu vereinbaren, kann diese Unterscheidung erhebliche praktische Auswirkungen haben. Viele schätzen die Möglichkeit, Kunden und Arbeitszeiten selbst auszuwählen. Diese Flexibilität kann jedoch eingeschränkt werden, wenn eine App die Preise festlegt, die Ablehnung von Aufträgen bestraft oder den Zugang zu künftigen Arbeitsmöglichkeiten begrenzt. Die neuen Regeln sollen solchen Ungleichgewichten entgegenwirken, ohne echte Selbstständigkeit abzuschaffen. Wichtig ist allerdings, dass die Richtlinie keinen einheitlichen EU-weiten Mindeststundensatz für Freelancerinnen festlegt, keine regelmäßigen Aufträge garantiert und nicht jeden Online-Dienst zur Gewährung bezahlten Urlaubs verpflichtet. Solche Ansprüche hängen vom Beschäftigungsstatus und den jeweils geltenden nationalen Gesetzen ab.

Wann kann eine selbstständige Freelancerin als Arbeitnehmerin anerkannt werden?

Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Einführung einer widerlegbaren gesetzlichen Vermutung für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Wenn die tatsächlichen Umstände darauf hinweisen, dass ein digitaler Arbeitsdienst die Tätigkeit einer Person anweist und kontrolliert, müssen nationale Verfahren die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses erleichtern. Relevante Anhaltspunkte können beispielsweise verbindliche Arbeitszeiten, Einschränkungen bei der Ablehnung von Aufträgen, eine engmaschige Leistungsüberwachung oder geringe Freiheiten bei der Preisgestaltung sein. Keines dieser Merkmale beweist für sich allein automatisch das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Die abschließende Beurteilung erfolgt nach nationalem Recht, geltenden Tarifverträgen und der einschlägigen europäischen Rechtsprechung. Anders als frühere Gesetzesentwürfe enthält die endgültige Richtlinie keinen einheitlichen Kriterienkatalog, bei dem zwei von fünf Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Ein Beispiel ist eine Reinigungskraft, die offiziell selbstständig arbeitet und ihre Aufträge über eine App erhält. Wenn das Unternehmen ihre Preise bestimmt, ihre Verfügbarkeit kontrolliert, jeden abgeschlossenen Auftrag überwacht und sie für abgelehnte Buchungen bestraft, kann die tatsächliche Zusammenarbeit einem Arbeitsverhältnis entsprechen. Anders sieht es bei einer selbstständigen Übersetzerin aus, die ihre Kunden frei auswählt, Honorare verhandelt, Fristen vereinbart und Aufträge ohne Einschränkungen annehmen oder ablehnen kann. Sie kann weiterhin als tatsächlich Selbstständige gelten. Bestreitet ein Unternehmen die gesetzliche Vermutung, nachdem diese festgestellt wurde, muss es nachweisen, dass kein Arbeitsverhältnis besteht. Dadurch verbessert sich die Position von Beschäftigten, denen es bisher schwerfallen konnte, die tatsächlichen Bedingungen ihrer Arbeit rechtlich nachzuweisen.

Die Anerkennung als Arbeitnehmerin kann den Zugang zu bezahltem Jahresurlaub, geltenden Mindestlohnregelungen, Arbeitszeitschutz und sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen eröffnen. Welche Leistungen tatsächlich zustehen, richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Recht. Die Richtlinie garantiert deshalb nicht allen Betroffenen in den 27 EU-Mitgliedstaaten identische Leistungen. Die gesetzliche Vermutung gilt ab dem 2. Dezember 2026 für die Zukunft und erfasst auch Vertragsverhältnisse, die zu diesem Zeitpunkt bereits bestehen. Sie führt jedoch nicht automatisch dazu, dass deren rechtlicher Status für zurückliegende Jahre geändert wird. Für die Feststellung des Beschäftigungsstatus bleiben die zuständigen nationalen Behörden und Gerichte verantwortlich.

Neuer Schutz vor automatisierten Entscheidungen und ungerechtfertigten Kontosperrungen

Viele Freelancerinnen wissen aus eigener Erfahrung, wie schnell sich ihr Einkommen verändern kann, wenn ein Benutzerkonto eingeschränkt wird, eine Bewertung sinkt oder plötzlich keine neuen Aufträge mehr verfügbar sind. Solche Entscheidungen werden teilweise durch automatisierte Systeme getroffen oder unterstützt, ohne dass die Betroffenen eine verständliche Erklärung erhalten. Die Richtlinie führt strengere Transparenzpflichten ein, damit Menschen, die entsprechende Tätigkeiten über Apps ausführen, besser nachvollziehen können, wie solche Systeme ihre Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen beeinflussen. Unternehmen müssen Informationen über die eingesetzte automatisierte Überwachung und Entscheidungsfindung bereitstellen. Dazu gehören die betroffenen Entscheidungsarten und die wesentlichen Faktoren, die berücksichtigt werden. So können Freelancerinnen besser unterscheiden, ob weniger Aufträge auf eine geringere Kundennachfrage oder auf Einschränkungen durch eine automatisierte Bewertung zurückzuführen sind.

Darüber hinaus begrenzen die neuen Vorschriften die Nutzung personenbezogener Daten. Digitale Arbeitsdienste, die unter die Richtlinie fallen, dürfen automatisierte Systeme nicht zur Verarbeitung privater Gespräche oder personenbezogener Informationen über den emotionalen beziehungsweise psychischen Zustand einer arbeitenden Person einsetzen. Ebenso ist es untersagt, solche Systeme zu verwenden, um gewerkschaftliche Aktivitäten vorherzusagen oder bestimmte sensible persönliche Merkmale abzuleiten. Dazu zählen unter anderem politische Überzeugungen, religiöse Ansichten, Gesundheitsdaten und der Migrationsstatus. Weitere Einschränkungen betreffen personenbezogene Daten, die erhoben werden, während eine Person keine Arbeit anbietet oder ausführt. Maßgeblich sind dabei die genauen Bestimmungen der Richtlinie. Besonders wichtig sind diese Schutzmaßnahmen, wenn die digitale Überwachung über die Informationen hinausgeht, die für die Organisation von Arbeitsaufträgen tatsächlich erforderlich sind.

Entscheidend ist, dass mehrere Schutzvorschriften zur automatisierten Arbeitsorganisation unabhängig davon gelten, ob eine Person rechtlich als Arbeitnehmerin oder als tatsächlich Selbstständige eingestuft wird. Eine Freelancerin muss daher nicht unbedingt zunächst einen Rechtsstreit über ihren Beschäftigungsstatus gewinnen, um von den entsprechenden Datenschutz- und Transparenzpflichten zu profitieren. Die neuen Regeln ergänzen die bereits bestehenden Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), anstatt diese zu ersetzen. Für Frauen, die gleichzeitig über mehrere Apps oder Online-Dienste arbeiten, soll dadurch nachvollziehbarer werden, wie automatisierte Systeme den Zugang zu Aufträgen, die Vergütung und den Status ihrer Benutzerkonten beeinflussen. Die konkreten Verfahren hängen allerdings von der Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten ab.

Was passiert, wenn eine App das Konto sperrt oder eine Zahlung verweigert?

Nach den neuen Vorschriften müssen digitale Arbeitsdienste eine wirksame menschliche Kontrolle wichtiger Entscheidungen gewährleisten. Entscheidungen über die Einschränkung, vorübergehende Sperrung oder endgültige Schließung eines Arbeitskontos sowie andere Entscheidungen mit vergleichbar schwerwiegenden Nachteilen müssen von einem Menschen getroffen werden. Wenn ein automatisiertes System eine Entscheidung über wesentliche Vertragsbedingungen trifft oder unterstützt, müssen Betroffene eine Erklärung erhalten und die Umstände mit einer zuständigen menschlichen Ansprechperson besprechen können. Bei wichtigen Maßnahmen wie Kontoeinschränkungen, der Verweigerung einer Zahlung für abgeschlossene Arbeiten oder Änderungen wesentlicher Bestandteile des Vertragsverhältnisses ist eine schriftliche Begründung erforderlich. Diese muss grundsätzlich spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen, an dem die Entscheidung wirksam wird.

Personen, für die die entsprechenden Überprüfungsvorschriften gelten, können außerdem eine erneute Prüfung solcher Entscheidungen verlangen. Das Unternehmen muss ohne unangemessene Verzögerung und spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags eine ausreichend ausführliche schriftliche Antwort übermitteln. Verletzt eine Entscheidung die Rechte der betroffenen Person, muss das Unternehmen sie innerhalb der in der Richtlinie vorgesehenen Frist korrigieren oder eine angemessene Entschädigung leisten, wenn eine Korrektur nicht möglich ist. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Die Richtlinie sieht für diese Überprüfungsbestimmungen eine besondere Ausnahme für Personen vor, die zugleich als gewerbliche Nutzer im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150 gelten. Deshalb kann nicht jede selbstständige Fachkraft, die einen kommerziellen Online-Marktplatz nutzt, automatisch davon ausgehen, dass für sie dasselbe Einspruchsverfahren gilt.

Ein praktisches Beispiel ist eine Grafikdesignerin, deren Arbeitskonto gesperrt wird, nachdem ein automatisiertes System ungewöhnliche Aktivitäten festgestellt hat. Fallen der betreffende Dienst und das Vertragsverhältnis unter die einschlägigen Vorschriften, kann sie Anspruch auf eine schriftliche Begründung und eine Überprüfung durch einen Menschen haben, anstatt lediglich eine standardisierte automatische Nachricht zu erhalten. Es ist sinnvoll, Screenshots von Kontobenachrichtigungen, Zahlungsnachweise, Unterlagen zu abgeschlossenen Aufträgen und den Schriftverkehr aufzubewahren. Diese Dokumente können helfen, den tatsächlichen Ablauf nachzuvollziehen. Die Richtlinie bedeutet jedoch nicht, dass Benutzerkonten grundsätzlich nicht mehr gesperrt werden dürfen oder jede angefochtene Zahlung sofort freigegeben werden muss. Unternehmen dürfen weiterhin gerechtfertigte Maßnahmen ergreifen, müssen dabei aber die neuen Verfahrensgarantien und bestehenden rechtlichen Verpflichtungen beachten.

Frau arbeitet im Homeoffice

Wie sich Freelancerinnen auf die Änderungen im Dezember 2026 vorbereiten können

Der erste praktische Schritt besteht darin, festzustellen, ob die eigene Tätigkeit unter die Richtlinie fällt. Freelancerinnen sollten prüfen, wie sie Aufträge erhalten, wer die Preise bestimmt, ob der jeweilige Dienst ihre Leistung überwacht und ob die Ablehnung eines Auftrags spätere Arbeitsmöglichkeiten beeinträchtigt. Ebenso wichtig ist die Frage, mit wem der Vertrag geschlossen wird, wer die Vergütung auszahlt und ob die Zusammenarbeit mit konkurrierenden Diensten erlaubt ist. Diese tatsächlichen Bedingungen sind aussagekräftiger als Vertragsbezeichnungen wie Partnerin, Auftragnehmerin oder unabhängige Dienstleisterin. Wer Projekte direkt für private Kunden organisiert, kann andere Rechte haben als eine Person, deren tägliche Arbeit vollständig über eine App gesteuert und kontrolliert wird.

Anschließend empfiehlt es sich, bestehende Verträge zu überprüfen und Nachweise über die tatsächlichen Arbeitsbedingungen aufzubewahren. Dazu gehören Zahlungsabrechnungen, Arbeitspläne, Nachrichten mit verbindlichen Vorgaben, Mitteilungen über Kontoeinschränkungen sowie Beispiele für Sanktionen nach der Ablehnung von Aufträgen. Ein Vertrag, der vollständige Unabhängigkeit vorsieht, muss nicht unbedingt der Realität entsprechen, wenn das Unternehmen wesentliche Aspekte der Arbeit kontrolliert. Wer vermutet, fälschlicherweise als selbstständig eingestuft worden zu sein, kann sich an die zuständige nationale Arbeitsaufsichtsbehörde, eine Gewerkschaft, eine Arbeitnehmerorganisation oder eine qualifizierte arbeitsrechtliche Beratungsstelle wenden. Beratung vor Ort ist besonders wichtig, da die EU-Richtlinie gemeinsame Mindestanforderungen festlegt, während zahlreiche Verfahrensfragen von den Mitgliedstaaten selbst geregelt werden.

Auch die finanzielle Planung bleibt wichtig. Eine Änderung des Beschäftigungsstatus kann Auswirkungen auf Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, die Rechnungsstellung und den Anspruch auf beschäftigungsbezogene Leistungen haben. Welche Folgen tatsächlich eintreten, muss jedoch nach nationalem Recht beurteilt werden. Freelancerinnen sollten deshalb nicht eigenständig ihre Rechnungsstellung einstellen, ihre steuerliche Registrierung ändern oder davon ausgehen, dass ihnen ab Dezember automatisch sämtliche Arbeitnehmerleistungen zustehen. Wer weiterhin selbstständig tätig ist, bleibt grundsätzlich für die eigenen steuerlichen Pflichten und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen ist besonders wichtig, festzustellen, wo die Tätigkeit tatsächlich ausgeführt wird und welche nationalen Behörden zuständig sind. Der Unternehmenssitz allein entscheidet nicht über sämtliche rechtlichen Verpflichtungen.

Was sollten Freelancerinnen vor dem 2. Dezember 2026 überprüfen?

Vor Ablauf der Umsetzungsfrist sollten Freelancerinnen die offiziellen Mitteilungen des Arbeitsministeriums oder der zuständigen Beschäftigungsbehörde in dem Land verfolgen, in dem sie arbeiten. Jeder EU-Mitgliedstaat muss die Richtlinie in nationales Recht übertragen. Die entsprechenden Regelungen können festlegen, wie eine falsche Einstufung des Beschäftigungsstatus angefochten werden kann, welche Behörden Beschwerden untersuchen und auf welchem Weg automatisierte Entscheidungen überprüft werden. Bestehende nationale Schutzvorschriften können bereits weiter gehen als die EU-Richtlinie. Außerdem dürfen die Mitgliedstaaten günstigere Regelungen beibehalten oder neu einführen. Mit Stand Oktober 2026 rückt die Frist im Dezember näher. Welche Rechte und Verfahren in einem bestimmten Land tatsächlich gelten, sollte deshalb anhand der bereits verabschiedeten nationalen Umsetzungsgesetze überprüft werden.

Darüber hinaus ist es ratsam, die Einstellungen der eigenen Benutzerkonten zu kontrollieren, verfügbare Zahlungshistorien herunterzuladen und herauszufinden, wie bei Problemen eine menschliche Ansprechperson erreicht werden kann. Freelancerinnen, die mehrere Dienste nutzen, können ihre Vertragsbedingungen miteinander vergleichen und beurteilen, wie viel Kontrolle die einzelnen Unternehmen über ihre Arbeit ausüben. Fachkräfte in Bereichen wie Grafikdesign, Texterstellung, Beratung oder Büroassistenz sollten zwischen tatsächlich beschäftigungsähnlichen Arbeitsverhältnissen und gewöhnlichen selbstständigen Dienstleistungsverträgen unterscheiden. Wer Preise eigenständig festlegt und Kundenbeziehungen unabhängig verwaltet, muss die Richtlinie nicht als Aufforderung verstehen, die Selbstständigkeit aufzugeben. Umgekehrt sollten Frauen, deren Arbeitstag faktisch von einer App bestimmt wird, nicht annehmen, dass die Bezeichnung als Freelancerin einen möglichen Anspruch auf Arbeitnehmerrechte ausschließt.

Die wichtigste Änderung im Dezember 2026 besteht somit nicht darin, dass selbstständige Arbeit verschwindet, sondern dass klarere rechtliche Schutzvorschriften für Tätigkeiten eingeführt werden, bei denen digitale Dienste erheblichen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen ausüben. Frauen, die über Apps arbeiten, erhalten möglicherweise bessere Möglichkeiten, eine unzutreffende Einstufung als Selbstständige anzufechten, automatisierte Entscheidungen nachzuvollziehen und gegen nachteilige Kontoeinschränkungen vorzugehen. Auch für tatsächlich selbstständige Fachkräfte können wichtige Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten und automatisierter Arbeitsorganisation gelten. Welche Auswirkungen die neuen Regeln im Einzelfall haben, hängt von der Art des Dienstes, dem konkreten Vertragsverhältnis und dem anwendbaren nationalen Recht ab. Wer diese Voraussetzungen rechtzeitig prüft, kann besser einschätzen, welche Rechte ab Dezember geltend gemacht werden können und welche Nachweise dafür erforderlich sind.